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3. Livesaver
(für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten
17. Lebensjahr)
A. Schwimmen
a. 100 m Schwimmen (Brust oder Kraul in 1:40 Minuten
b. 300 m Schwimmen mit Flossen in 4:30 Minuten
c. 300 m Schwimmen in beliebigem Stil (ohne Flossen)
in 9:00 Minuten
B. Rettungstechnik
a. Ausführung von Rettungstechniken in folgender Abfolge:
• 75 m Anschwimmen eines "Opfers"
• Ausführung von drei Befreiungsgriffen
• je 25 m Retten mittels Kopf-, Achsel- und Fesselgriff
C. Kombinierte Rettungsübung
a. Ausführung der kombinierten Rettungsübung innerhalb
von 2 Minuten, der Retter trägt dabei Shorts und
T-Shirt:
• Rettungssprung (Schrittsprung) ins Wasser
• 25 m Anschwimmen (Freestyle)
• Abtauchen und Heraufholen eines
"Opfers" (Rettungspuppe oder Partner) aus
mindestens 1,5 m Tiefe
• 25 m Retten des "Opfers"
b. Notfallcheck und Reanimation (mindestens 3 Minuten)
unmittelbar nach Durchführung von Punkt a.
dieser Rettungsübung
D. Streckentauchen
a. 25 m Streckentauchen
E. Anwendung und Erklärung von mindestens
zwei Rettungsgeräten
(z.B. Rettungsbrett, Wurfsack, Rettungsmatratze,
Gurtretter, Rettungsboje oder anderen von der
ARGE - ÖWRW anerkannte Rettungsgeräten)
a. Erklärung der Geräte
b. praktische Anwendung der Geräte
F. Erste Hilfe - Maßnahmen
a. Durchführung der folgenden Basismaßnahmen:
• Gefahren erkennen
• Gefahrenstelle absichern, retten, bergen
• Notfallcheck
• stabile Seitenlage
• Umdrehen einer Person aus der Bauchlage
in die Rückenlage
• Notruf
b. Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung:
• Herz-Lungen-Wiederbelebung (Erwachsene)
• Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder)
• Herz-Lungen-Wiederbelebung (Säuglinge)
c. Erste Hilfe - Maßnahmen:
• Umgang mit Patienten
• Erste Hilfe - Maßnahmen (z.B. bei Schock, Blutungen,
Verletzungen der Halswirbelsäule, Brüchen,
Unterkühlung)
G. Besondere Durchführungsbestimmungen
a. Bei der Ausführung der Rettungstechnik (Punkt B) und
der kombinierten Rettungsübung (Punkt C) muss der
Retter beim Anschwimmen des "Opfers" den Kopf so
weit über Wasser halten, dass ein laufender Blickkontakt
zum "Opfer" gewährleistet ist.
b. Im Zuge der kombinierten Rettungsübung (Punkt C)
ist eine Erwachsenen - Reanimation durchzuführen.
c. Bei der Anwendung von Rettungsgriffen ist jeweils
eine ca. gleich schwere Person zu retten.
d. Im Rahmen der Rettungstechnik (Punkt B) sind
insgesamt 75 m zu retten, wobei alle 25 m ein
Griffwechsel zu erfolgen hat
e. Die Befreiungsgriffe sind vom Lehrer selbst zu prüfen
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