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Schiffsführerausbildung in der ÖWR Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden. Um die Selbstfahrergenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrergenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik. Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte geben.
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